Kettenarbeitsverträge (PDF)
Von Kettenarbeitsverträgen spricht man, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht werden. Grundsätzlich möglich, aber nicht immer zulässig.
Regelmässig veröffentlicht Brigitte Kraus Fachbeiträge aus den Bereichen Arbeitsrecht und Mitarbeiterkommunikation. Sie greifen aktuelle Themen aus der Praxis auf und richten sich direkt an Unternehmer, Geschäftsleitungsmitglieder und HR-Verantwortliche.
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Von Kettenarbeitsverträgen spricht man, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht werden. Grundsätzlich möglich, aber nicht immer zulässig.
Wenn ein Gesamtarbeitsvertrag endet, gelten nach dessen Ablauf nicht automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Die arbeitsvertraglichen Bestimmungen des GAV wirken nach.
Zwar ist das Streikrecht in der Schweiz verfassungsmässig garantiert, trotzdem sind Streiks und andere Arbeitskampfmassnahmen längst nicht immer rechtmässig.
Nachdem sich Homeoffice (notgedrungen) in der Praxis bewährt hat, führen jetzt viele Unternehmen schriftliche Homeoffice-Reglemente ein. Homeoffice kann unterschiedlich ausgestaltet sein, aber die Regelungsbereiche sind meist sehr ähnlich.
Wenn wegen eines vorübergehenden IT-Ausfalls nicht mehr gearbeitet werden kann, stellen sich verschiedene arbeitsrechtliche Fragen. Welche Anordnungen sind zulässig und welche Weisungen des Arbeitgebers gehen zu weit.
Spezialthemen aus der ausserordentlichen Lage: Schulschliessung und Kinderbetreuung; besonders gefährdete Mitarbeitende; Vereinfachungen bei Kurzarbeit.
Ein Konkurrenzverbot lässt sich durchsetzen, wenn es richtig aufgesetzt ist und der betreffende Mitarbeitende die Möglichkeit hat, den Arbeitgeber tatsächlich schädigen zu können.
Die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder ist rückläufig, dennoch untersteht nach wie vor jedes zweite Arbeitsverhältnis einem Gesamtarbeitsvertrag. Dieser Umstand verändert die Rolle und das Wirken von Gewerkschaften zunehmend.