Mitspracherechte beim Betriebsübergang (PDF)
Über einen anstehenden Betriebsübergang muss das Unternehmen seine Mitarbeitenden orientieren. In vielen Fällen müssen die Mitarbeitenden nicht nur informiert, sondern sogar konsultiert werden.
Regelmässig veröffentlicht Brigitte Kraus Fachbeiträge aus den Bereichen Arbeitsrecht und Mitarbeiterkommunikation. Sie greifen aktuelle Themen aus der Praxis auf und richten sich direkt an Unternehmer, Geschäftsleitungsmitglieder und HR-Verantwortliche.
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Über einen anstehenden Betriebsübergang muss das Unternehmen seine Mitarbeitenden orientieren. In vielen Fällen müssen die Mitarbeitenden nicht nur informiert, sondern sogar konsultiert werden.
Es ist nicht falsch, die Kündigung mit mangelhafter Leistung zu begründen. Es ist allerdings ein Fehler, erst im Kündigungsgespräch erstmals zu erwähnen, dass die erbrachte Leistung nicht genügt.
Das Salär bei Teilzeitpensen wird gern als Stundenlohn vereinbart. Mitunter weil die Ferienberechnung schwierig ist. Doch die laufende Auszahlung der Ferien mit dem Stundenlohn ist nur sehr bedingt zulässig.
Zahlt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine freiwillige Austrittsentschädigung, sollte er ihn zugleich darüber aufklären, wie die AHV und die Arbeitslosenkasse eine solche Geldleistung qualifizieren.
Bei der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind der Vertragsfreiheit gesetzliche Schranken gesetzt.
Neue Arbeitsmodelle scheinen wie Pilze aus dem Boden zu schiessen. Nicht immer steckt hinter einem modernen Begriff aber auch wirklich eine Neudefinition von Zusammenarbeit.